FAQ

Welche Fragen werden uns am häufigsten gestellt? Schau mal rein. Vielleicht hilft es dir weiter.

Ein Freiwilligendienst ist eine besondere Form des Engagements. Es ist eine freiwillige Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (z.B. Kindergarten, Altenheim, Umweltbildung, Schule, Sportverein, Theater…). Dabei arbeitest du ganztägig für mindestens 6 Monate und maximal 18 Monate.Du führst Hilfstätigkeiten aus und unterstützt die Hauptamtlichen.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Beim FSJ engagierst du dich in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung und leistest so einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Mögliche Einsatzorte sind unter anderem Kindertagesstätten, Sportvereine oder Krankenhäuser.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Wenn du dich für die Natur und Umweltschutz interessierst, kann das FÖJ spannend für dich sein. Mögliche Tätigkeitsfelder sind zum Beispiel der Tierschutz oder politisches Engangement in Umweltverbänden.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der BFD ist die Chance für Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und mit jedem Schulabschluss, sich für das Allgemeinwohl zu engagieren. Das kann zum Beispiel im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich sein

Einen Jugendfreiwilligendienst können alle Menschen bis 26 Jahren machen. Der Schulabschluss ist egal, es muss nur die Schulpflicht erfüllt sein. Alle über 26 Jahren können an einem BFD ü27 teilnehmen.

Wenn du aus dem Ausland kommst, brauchst du eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis. Es gibt auch eine Erlaubnis speziell für den Freiwilligendienst.

In der Regel 12 Monate. Mindestens aber 6 und maximal 18 Monate. In Außnahmen kann ein Freiwilligendienst auch 24 Monate gehen.

Zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends ist alles möglich. Die Einsatzzeit richtet sich nach den Arbeitszeiten der jeweiligen Einsatzstelle. Grundsätzlich handelt es sich um ganztägige Dienste.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z. B. keine Nachtarbeit, längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenregelungen)

In der Regel arbeitest du Vollzeit (39 Wochenstunden). Aber es ist auch ein Dienst in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) möglich.

Du erhältst eine Aufwandsentschädigung. Die wird “Taschengeld” genannt. Die Taschengeldhöhe variiert von Träger zu Träger. Du musst es in jedem Fall nicht versteuern.

Das kommt auf deine Einsatzstelle an. Du hast aber mindestens 24 Tage in 12 Monaten Dienstzeit Urlaub.

Die Seminare werden in der Regel als Wochenseminare angeboten. Das heißt, dass die Freiwilligen zusammen für mehrere Tage an einen Ort fahren, dort gemeinsam lernen, essen und auch schlafen. Oder die Seminare finden vor Ort statt, es wird einen Tag gemeinsam gelernt und dann fahren alle nachmittags wieder nach Hause. Die Themen dieser Seminare sind sehr unterschiedlich und werden oft gemeinsam mit den Freiwilligen ausgesucht bzw. von den Freiwilligen mitgestaltet.

Bildungstage sind Arbeitszeit. Es muss also kein Urlaub genommen werden. Die Einsatzstelle stellt die Freiwilligen für die Seminare frei. Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft werden bezahlt.

Während des gesamten FSJ steht dir eine pädagogische Fachkraft als Ansprechperson zur Seite. Sie gibt dir auch Informationen zu den Seminaren.

Wenn du 12 Monate Jugendreiwilligendienst machst: an 25 Seminartagen. Im BFD ü27 sind es mindestens 12 Seminartage. Während der Seminartage darfst du keinen Urlaub nehmen, da sie verpflichtend sind.

Bis zu deinem 25. Geburtstag hast du Anspruch auf Kindergeld. Eine Bescheinigung für den Antrag stellt dir dein Träger gerne aus.
Das hängt von der Einsatzstelle ab, ist aber eher selten.

Wichtig ist, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Die Art deines Schulabschlusses spielt für einen Freiwilligendienst keine Rolle. Genauso wenig wie dein Geschlecht, dein Alter, deine Nationalität oder deine Behinderung.

Das FSJ ist in den meisten Fällen ein ganztägiger Dienst, für den du ein Taschengeld erhältst. Außerdem wirst du von deiner Einsatzstelle in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung angemeldet. Wichtig: Deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Ein FSJ kann auch in Teilzeit (mehr als 20 Wochenstunden) absolviert werden, wenn Einsatzstelle und Träger dem zustimmen.

Informiere dich bei dem Träger deiner Wahl. In den meisten Fällen läuft das als Onlinebewerbung über die Homepage oder per Mail. In der Regel ist der Start nach den Sommerferien. Sich ganzjährig zu bewerben lohnt sich.

WAS GIBT ES?

Welche Freiwilligendienste kann man machen.